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Samstag - März - 06.03.2010 - 00:20:19 Uhr
Wieder Erfolg für Anleger des DGI 30
Das Landgericht Hechingen hat die Volksbank Balingen zu vollumfänglichem Schadensersatz zugunsten eines Anlegers verurteilt, der auf Empfehlung der Bank in den geschlossenen Immobilienfonds DGI 30 investiert hatte. Allein die Steuervorteile sind bei der Berechnung der Schadenersatzzahlung in Abzug zu bringen.
Nach durchgeführter Beweisaufnahme hat das Landgericht festgestellt, dass neben anderen Beratungsfehlern dem dortigen Kläger rechtswidrig der Umstand nicht mitgeteilt worden war, dass die Bank Provisionen für die erfolgte „Beratung“ erhalten hat. Auch die Höhe derselben war dem Kläger nicht bekannt gegeben worden.
Die beklagte Volksbank hatte sich im Prozess vehement zur Wehr gesetzt. So wurde der Streit an die DZ-Bank verkündet, um das Kostenrisiko für den Kläger zu erhöhen. Damit nicht genug: Die Bank erhob sogar Widerklage gegen den geschädigten Anleger. Parallel dazu teilte die beklagte Bank in der Lokalpresse mit, sie sei mit allen betroffenen Anlegern im Gespräch, um die Sache zu klären.
„Derartiges Verhalten ist uns nicht fremd“, so der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulze. „Wir erleben immer wieder, dass mit allen erdenklichen Mitteln bankseitig versucht wird, geschädigte DG-Anleger von der Klageerhebung abzuschrecken oder nach erfolgter Klageerhebung die Klage zurückzunehmen. Hierbei wird auch vor mehr als grenzwertigen Praktiken nicht zurückgeschreckt.“
Dr. Michael Schulze erstritt bereits 2004 das deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten DG-Anlegers. Seitdem konnte der Schweinfurter Rechtsanwalt bereits einigen DG-Anlegern zur Rückabwicklung der abgeschlossenen Verträge verhelfen. Er warnt jedoch: „Geschädigte Anleger sollten mit ihrer Klage nicht mehr zu lange warten“ – Während bislang der Verjährungslauf kenntnisabhängig drei Jahre beträgt, tritt Ende 2011 die sogenannte „absolute Verjährung“ ein. Wer bis dahin nicht gehandelt hat, verliert endgültig seine Schadensersatzansprüche. Die Rechtslage war betreffend der DG-Fonds noch nie so gut, wie in der aktuellen Situation.
„Derzeit bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, oder die Bank an ihrem widerspenstigen Kurs festhält und Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, oder ob endlich die Einsicht kommt, dass das Verhalten der Bank unrecht war“, so der siegreiche Geschädigte. Leider weigern sich die betroffenen Banken bis heute, die geltende Rechtslage zu akzeptieren und versuchen mit der Einlegung von Rechtsmitteln das Kostenrisiko zu erhöhen und ihre Zahlungspflicht immer weiter in die Zukunft hinauszuschieben.
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Dr. Michael Schulze
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Geschrieben von: RA Dr. Schulze (mailto:ra-schulze@rswf.de)