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Dienstag, 09 März 2010 - 10:55 Uhr

 
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LG Koblenz gibt DG-Anleger recht
Das Landgericht Koblenz hat die Volksbank Montabaur-Höhr-Grenzenhausen zur Zahlung von Schadenersatz wegen Falschberatung verurteilt.
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Das Gericht gab damit einem Anleger recht, der sich im Jahr 1992 auf Empfehlung der Volksbank am DG-Immobilienfonds Nr. 30 beteiligt hatte.

Dem Anleger wurde diese Beteiligung seinerzeit als „sichere Anlage“ in „wertbeständige Immobilien“ verkauft. Nachdem der Anleger nie eine Ausschüttung erhalten hatte und er feststellen musste, dass das eingesetzte Kapital durch die drohende Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft wohl verloren ist, nahm er Gespräche mit seiner Bank auf. Doch zu seiner Verwunderung zeigte sich die Bank wenig interessiert an seinem Schicksal und dem durch ihre Anlageberatung verursachten Desaster. Die Bank berief sich auf Verjährung und lehnte Schaden¬ersatz¬forderungen ab.

Trotz seiner angeschlagenen Gesundheit entschloss sich der mittlerweile hochbetagte Anleger, gegen seine Bank zu klagen. Da der Kläger keine Rechtsschutzversicherung hat, ließ er durch seinen Anwalt einen Vergleich mit 50 Prozent der Beteiligungssumme anbieten. Die Bank lehnte ab. Offensichtlich unbeeindruckt vom Gesundheitszustand ihres langjährigen treuen Mitglieds, zeigte sich die Bank uneinsichtig und beharrte auf ihrem Standpunkt. Dabei war unstrittig, dass die Beratung dazu geführt hatte, dass der Anleger sein Geld verloren hat. Trotzdem sah sich die Bank im Recht und ließ durch ihre Juristen behaupten, die Sache sei verjährt und Schaden¬sersatzansprüche damit hinfällig. Ohnehin habe sie bei der Beratung ihres Kunden keine Fehler gemacht.

Entgegen der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte die Bank ihrem Kunden jedoch verschwiegen, dass sie für das halbstündige Verkaufsgespräch DM 8.000,- an Provision erhalten hat. Das Gericht sah hierin einen Beratungsfehler und verurteilte die Bank zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der kompletten Anlagesumme von 100.000 DM (53.600 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze von der Kanzlei RWSF in Schweinfurt zeigte sich zufrieden: „Neben dem positiven Urteil freuen wir uns vor allem darüber, dass das Gericht Rücksicht auf den bemitleidenswerten Gesundheitszustand des Klägers nahm und ihm die Strapazen einer Vernehmung in der Hauptverhandlung ersparte.“ Die Ehefrau des klagenden Anlegers hatte sich ernsthafte Sorgen gemacht: „Ein Auftritt in der Hauptverhandlung hätte ihn gesundheitlich und emotional sehr mitgenommen“.

Seit dem Jahr 2004 vertritt der schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich geschädigte DG-Anleger.


Kontakt: Dr. M. Schulze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Telefon 09721 73069.0
ra-schulze@beratungsservice.de

 
  von RA Dr. Schulze   


 

 
 
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