Donnerstag, 09. September 2010
Die Bürger machen hier die Schlagzeilen
 
: Einführung : FAQ : AGB / Impressum : Werbung schalten
: News : Archiv : News einsenden

KapitalAnleger-Echo
Die Stimme der Anleger

Anzeige:

 

Mit Expertenrat in die Pleite?
Besser ist, durch die Erfahrung anderer Anleger profitieren!

Informieren Sie hier andere Anleger über Ihre Anlageerfolge und Ihre Erfahrungen im freien Kapitalmarkt.
Von diesen Empfehlungen und Warnungen aus der Praxis profitieren ALLE!

Montag, 08 März 2010 - 09:58 Uhr

 
168 Hits
Landgericht Darmstadt bestätigt:
BSZ e.V. betreibt keine unerlaubte Rechtsberatung
News einem Freund empfehlenDruckversion zeigen
Dieburg/Stuttgart, den 08.03.2010 - Mit Urteil vom 09.02.2010 (nicht rechtskräftig) stellte das LG Darmstadt fest, dass die Tätigkeit des Bundes für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ e.V.) keine unerlaubte Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz darstellt.
Hintergrund des Verfahrens war eine Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M., die in der Tätigkeit des BSZ e.V. eine unzulässige Rechtsberatung sah. Sie wollte dem BSZ e.V. daher unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis € 250.000,00 gerichtlich verbieten lassen, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen ohne Erlaubnis zu erbringen.

Grundsätzlich gilt, dass Rechtsberatung nur Rechtsanwälten vorbehalten ist. Nur in wenigen eng umgrenzten Ausnahmefällen ist es auch anderen Personen oder Vereinigungen ebenfalls erlaubt, Rechtsberatung zu erbringen. Erbringt eine hierzu nicht befugte Person oder Verein Rechtsberatung, so stellt dies einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz dar.

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M. war nun der Ansicht, dass der BSZ e.V. durch seine Tätigkeit gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.

„Dieser Vorwurf war aus unserer Sicht völlig haltlos“, so BSZ-Vertrauensanwalt Florian Hitzler von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil für den BSZ erstritten hat. „Rechtsberatung für die BSZ-Mitglieder wird ausschließlich von den BSZ-Vertrauensanwälten erbracht. Der BSZ e.V. seinerseits bündelt die Interessen geschädigter Anleger und trägt Informationen zusammen“.

„Unsere Einschätzung wurde nun vom LG Darmstadt vollumfänglich bestätigt und die Klage der Rechtsanwaltskammer abgewiesen“, so Rechtsanwalt Florian Hitzler weiter. In den Entscheidungsgründen führt das LG Darmstadt aus: „Vereinszweck der Beklagten [BSZ e.V.] ist es, mehrere durch die gleichen Vorfälle betroffenen Personen zusammenzubringen und in einer Interessengemeinschaft zu bündeln. Rechtsberatung in dem Sinne, wie sie durch das Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt wird, übernimmt der Beklage nicht“

„Wir sehen in diesem Urteil eine schöne Bestätigung und weiteren Ansporn für unsere Arbeit im Sinne der Anleger“, so der Vorstand des BSZ e.V. Horst Roosen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

 
  von Roosen   


 

 
 
     Letzte 5 Meldungen:      Neu im Archiv:  
 
»   Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
von Roosen (07.09.2010 - 15:12 Uhr)
»   Montranus Medienfonds:
von Roosen (07.09.2010 - 14:13 Uhr)
»   Integro Capital Partner
von Roosen (07.09.2010 - 11:06 Uhr)
»   ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG – Eine Sorge weni...
von Roosen (07.09.2010 - 09:22 Uhr)
»   Integro Capital: Betrugsprozess startet –
von Roosen (06.09.2010 - 15:24 Uhr)
   


»   Ankündigung von Informationsveranstaltungen zu ...
von Roosen (04.09.2010 - 13:47 Uhr)
»   KanAm Fonds Teil 3 – Handlungsmöglichkeiten ges...
von Roosen (03.09.2010 - 14:44 Uhr)
»   Umfangreiche Aufklärungspflichten auch für frei...
von Roosen (02.09.2010 - 15:47 Uhr)
»   Gesellschafterversammlung der "München - Fonds ...
von Roosen (02.09.2010 - 11:00 Uhr)
»   Delta Korona – Anlageberater erneut zu Schadens...
von Roosen (01.09.2010 - 15:18 Uhr)

alle Archiv-Einträge

 
 
 
BSZ © 2005